Ein Hund im Büro ist nicht nur eine Bereicherung für den Vierbeiner und seinen Besitzer. Auch Arbeitgeber profitieren von den „Mitarbeitern“ auf vier Pfoten. Allerdings sollten einige betriebliche und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, bevor der Bürohund seinen ersten Arbeitstag antritt.
Ein Hund im Büro ist positiv für Arbeitnehmer und Unternehmen
Viele Tierfreunde schätzen den positiven Einfluss der Vierbeiner auf ihr Leben, wie etwa die Entspannung, wenn sie ihren Hund zwischendurch streicheln und sie häufiger lächeln. Die Gassi-Runden in der Freizeit und in der Mittagspause sorgen bei vielen Hundehaltern für mehr Bewegung. Das verbessert die Fitness und Gesundheit.
„Meine Empfehlung an Arbeitgeber ist, die positive Wirkung von Hunden sowohl auf die Stimmung im Büro insgesamt als auch auf die Gesundheit von Hundehaltern im Speziellen zu nutzen, und ihren Mitarbeitern zukünftig vermehrt die Möglichkeit zu geben, den Hund als Teammitglied mit an den Arbeitsplatz zu bringen“, erläutert Markus Beyer, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Bürohund e.V.
Ein „Herzlich willkommen, Kollege Hund“ kann auch Vorteile bringen im Wettbewerb um neue Fachkräfte, denn ein hundefreundlicher Arbeitsplatz wirkt sich positiv aufs Unternehmens-Image aus.
Den Start gut planen
Bevor der tierische Kollege seinen Dienst antritt, gilt es einiges zu klären:
- Nötig ist das schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers.
- Schon vorher mit den Kollegen sprechen, denn es könnte z.B. Allergien, Ängste oder Vorbehalte gegen einen Hund im Büro geben.
- Kompromiss wäre eine hundefreie Zone für Kollegen.
- Grundsätzlich müssen alle Mitarbeiter mit vergleichbaren Arbeitsplätzen gleich behandelt werden. Dies gilt auch für das Mitbringen von Hunden.
- Vorteilhaft ist eine schriftliche Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten. Stört ein Hund im Betrieb oder hält sich ein Hundehalter nicht an die Regeln, kann der Arbeitgeber die Erlaubnis allerdings jederzeit und individuell widerrufen.
- Hundehalter müssen ihrem Vierbeiner einen sauberen, ruhigen und angenehm temperierten Ort anbieten, an den er sich zurückziehen kann. Das kann zum Beispiel ein Körbchen oder seine gewohnte Lieblingsdecke sein, die in einer Ecke in der Nähe des Halters platziert ist.
- Beschädigt ein Bürohund Firmeneigentum oder verletzt andere Personen, haftet der Halter dafür. Neben einer Hundehalterhaftpflichtversicherung hilft ein schriftliches Protokoll oder eine Klausel in der Betriebsvereinbarung, in der mögliche Vorkommnisse geregelt sind.
Der Hund im Büro muss sozialisiert sein und gehorchen
„Ob sich ein Hund als tierischer Arbeitskollege eignet, ist zunächst nicht von seiner Rasse abhängig, sondern davon, ob er gut sozialisiert ist“, erklärt Markus Beyer. Der Vierbeiner sollte mit Menschen und Artgenossen gut klarkommen und Kommandos befolgen. Der Hund sollte es auch gewohnt sein, sich ruhig zu verhalten, weil lautes Bellen oder das Anspringen von Menschen eher unerwünscht sind.
Besseres Betriebsklima
Gassi-Runden in der Mittagszeit halten fit und können eine Kommunikationsbrücke zwischen Kollegen und Abteilungen sein. Oft bieten sich Kollegen auch gerne als Gassi-Geher an. Das stärkt nicht nur den Zusammenhalt unter den Kollegen, sondern auch das Betriebsklima. Und auch der Hund freut sich über so viel Zuwendung.
Der Bundesverband Bürohund e.V. unterstützt und berät bei der Integration von Bürohunden in den Betrieb, sowohl telefonisch als auch vor Ort, zum Beispiel in Form von Inhouse-Seminaren. Gemeinsam werden individuelle Lösungsansätze erarbeitet, damit die Zulassung der tierischen Kollegen im Büro ein Erfolg wird. Text/Foto: Marion Friedl