Wer allein mit Heimtieren lebt, muss damit rechnen, dass ein Unfall oder ein medizinischer Notfall verhindert, nach Hause zu komen. Womöglich können Hund, Katze nd Co. längere Zeit nicht versorgt werden. Doch es gibt eine kleine Kare, die im Ernstfall helfen kann.
Eine Notfallkarte für den Ernstfall
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) weist auf eine kleine Notfallkarte hin, die Rettungskräfte informiert, dass ein oder mehrere Vierbeiner betreut werden müssen. Das ist wichtig, wenn sich der Besitzer bei schweren Verletzungen oder plötzlicher Erkrankung nicht mehr verständigen kann. Die Notfallkarte sollte der Tierhalter immer in der Brieftasche, Handyhülle oder im Handschuhfach des Autos mitführen. Auf der Karte ist die betroffene Tierart und die Anzahl der Tiere vermerkt. Außerdem ist eine Kontaktperson angegeben, die von Polizei, Rettungsdienst oder Krankenhaus informiert werden soll.
„Machen Sie Ihre Betreuungsperson für den Notfall im Vorfeld ausführlich sowohl mit dem Heimtier als auch mit den anfallenden Aufgaben vertraut”, empfiehlt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Wenn möglich sollte die Kontktperson schon mal als Tiersitter eingesprungen sein und bestenfalls die gleiche Tierart halten. Idealerweise hat die Kontaktperson einen Schlüssel zur Wohnung oder weiß, wo ein Schlüssel hinterlegt ist.
Für den kleinen „Lebensretter im Kartenformat” gibt es im Internet eine passende Vorlage zum Downloaden und Ausdrucken. Das Muster sollte in Signalfarben und für den Fall, dass Menschen ohne ihr Tier kurzfristig im Ausland unterwegs sind, zweisprachig in Deutsch und Englisch geschrieben sein.
Merklisten helfen dem Betreuer
Welches Futter erhält der Papagei? Wie oft wird im Aquarium der Filter gereinigt? Der Betreuer sollte eine Merkliste haben oder in der Wohnung sofort sichtbar finden. Auf der Merkliste sollten genaue Angaben zu Futter und Nahrungsergänzung stehen. Vor allem bei Allergien darf der Hinweis auf das verträgliche Futter nicht fehlen. Wichtig sind ggf. auch Informationen zu Medikamenten. Hinzu kommen Angaben zur Registrierung des Tieres, zu Versicherungen, zum Impfausweis und zur Adresse des Tierarztes. Auch Gewohnheiten, wie z.B. Freigänger-Katze, Hund fährt gerne Auto etc., sollte der Betreuer kennen.
Versorgung nicht dem Zufall überlassen
Oft kommen Heimtiere, wenn sich Herrchen oder Frauchen nicht mehr kümmern können, ins Tierheim. Was im eigenen Krankheits- oder Todesfall mit dem Schützling passiert, wer die Unterbringung und Pflege übernimmt oder anfallende Kosten trägt, kann eine Tierverfügung rechtlich absichern. Text/Foto: Marion Friedl