Was tun beim Autounfall mit einem Hund?

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Ein Autounfall mit einem Hund ist manchmal schneller passiert, als man denkt. Wird ein Hund vom Auto angefahren, müssen die Unfallbeteiligten zu allererst den Gesundheitszustand des Tieres prüfen und für die nötige tierärztliche Hilfe sorgen. Erst danach geht es um Haftungsfragen.

Anhalten und für Sicherheit sorgen

Bei einem Autounfall mit einem Hund sollte das Fahrzeug sofort und an einer sicheren Stelle angehalten werden. Natürlich muss der Warnblinker gesetzt werden. Für die eigene Sicherheit kommen zudem die Warnweste und das Warndreieck zum Einsatz. Ist die Unfallstelle gesichert, muss die Polizei über den Notruf 110 informiert werden.

Polizei und Tierarzt an erster Stelle

Mit der Unfallmeldung bei der Polizei sichern sich vor allem die Unfallbeteiligten rechtlich ab. Das Einbeziehen der Polizei ermöglicht auch, dass der verletzte Hund schnell zu einem Tierarzt oder in eine Tierklinik kommt.

Autofahrer sind bei jedem Unfall verpflichtet, sich ein Bild von den Unfallfolgen zu machen. Man darf nicht einfach weiterfahren. Bislang gibt es wenig klare Urteile dazu, ob es sich um Fahrerflucht handelt, wenn sich ein Autofahrer nach dem Unfall mit einem Hund aus dem Staub macht. Auf jeden Fall gilt aber das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik. Wer den angefahrenen, verletzten Hund einfach liegen lässt, begeht Tierquälerei. Dies kann mit hohen Geldstrafen oder auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

Haftung: Schuld und Schäden

Bei der Haftung ist die Rechtslage nicht eindeutig. Auf der einen Seite steht der Hundehalter, der für Schäden aufkommen muss, die sein Vierbeiner verursacht. Auf der anderen Seite steht der Autofahrer, der vielleicht das Tempolimit missachtet hat oder seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Generell muss Hundehalter für den Unfallschaden aufkommen muss,  wenn er z.B. fahrlässig gehandelt hat und der Hund frei laufen konnte.

Tipp: Zur finanziellen Absicherung für Hundehalter empfiehlt sich immer der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung.

Außerdem muss die Kfz-Versicherung des Autofahrers unter Umständen einen Teil der Kosten tragen. Dies gilt zum Beispiel, wenn er gegen das Tempolimit verstoßen hat.

Autounfall mit einem Hund: Risiko reduzieren

Das Gassigehen an der Leine kann das Unfallrisiko reduzieren. Auch beim Freilauf im Garten kommt es auf Sicherheit an: Das Grundstück sollte eingezäunt und abgeschlossen sein. Hier gibt es weitere Infos zum Thema Unfall mit Hund. Text/Foto: Marion Friedl

About

Ich heiße Marion Friedl und bin Tierpsychologin und Journalistin. Mehr Infos gibt es übrigens auf der Seite: Über mich.

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