Chip-Nummer beim Haustierregister melden!

katze-tierheimDiesmal gibt es keinen langen Beitrag, sondern einen Appell: Wenn Sie Ihre Katze oder Ihren Hund beim Tierarzt chippen lassen, dann vergessen Sie nicht, den Hund mitsamt Chip-Nummer bei einem Haustierregister (z.B. Tasso) anzumelden. Nur so können Sie als Besitzer des Tieres ermittelt und Ihr Liebling auf den richtigen Weg nach Hause gebracht werden.

Im Tierheim landen auch gechippte, aber nicht gemeldete Tiere

Mein Appell kommt natürlich nicht von Ungefähr, sondern hat einen aktuellen Anlass: Als ich den Tierschutzverein in Unterschleißheim besucht habe, berichtete man mir, dass häufig Katzen in dieser Tierauffangstation landen, die zwar einen implantierten Chip haben, aber nirgendwo registriert sind. Allerdings wusste der Tierschutzverein auch, woran das liegt: Viele Tierbesitzer denken, dass der Tierarzt, der den Chip implantiert, die Chipnummer mitsamt Tier- und Halterdaten beim Haustierregister meldet. Das aber ist nicht so: Der Tierarzt chipt das Tier, aber die Meldung beim Haustierregister muss der Tierbesitzer vornehmen.

Also: Aufgepasst und Meldung gemacht! Jawohl ja, denn Hund und Katz‘ sollen ja nicht auf Nimmerwiedersehen verschwinden, nur weil keiner weiß, wem das Tier gehört. Es soll sicher und möglichst schnell wieder nach Hause kommen und den Besitzer weiterhin glücklich machen. Text/Foto: Marion Friedl

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Ich heiße Marion Friedl und bin Tierpsychologin und Journalistin. Mehr Infos gibt es übrigens auf der Seite: Über mich.

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