Augen auf beim Kauf von Exoten

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Es soll eine Schlange, Vogelspinne oder ein Kakadu sein? Exoten können hierzulande legal aus Nachzuchten erworben werden. Aber bei einem verantwortungsvollen Kauf von Exoten gibt es einiges zu beachten.

„Viele Reptilien und Amphibien sind als deutsche oder europäische Nachzuchten erhältlich“, sagt Dr. Martin Singheiser, Geschäftsführer beim Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA). „Einige beliebte Arten wie Bartagamen, Leopardgeckos oder Kornnattern kommen als Wildfang gar nicht mehr in den Handel.“ Auch exotische Vögel sind meist europäische Nachzuchten, weil es seit 2006 ein Importverbot der Europäischen Union gibt. Sogar bekannte Kleinsäuger, wie z.B. das südamerikanische Meerschweinchen, sind Nachzuchten. Aquarienfische stammen oft von Zuchtfarmen in Asien, Südamerika oder den USA.

Kein Kauf von Exoten ohne Herkunftsnachweis

Beim Kauf von Exoten sollte man nachfragen, ob das Tier wirklich eine Nachzucht ist. Der seriöse Zoofachhandel erteilt hierzu gerne Auskunft. Auch private  Züchtern bieten in der Regel Nachzuchten an. „Wenn man sich vergewissern möchte, lässt man sich die Haltungs- und Zuchtanlage zeigen“, empfiehlt Dr. Singheiser. Vorsicht bei  Parasiten auf der Haut, Würmern, Wunden, Verletzungen oder einem schlechten Gesundheitszustand: Das könnten Hinweise auf Wildfänge sein.

Einige Exoten, wie Europäische Landschildkröten oder der Graupapagei, sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES und die EU-Artenschutzverordnung  besonders streng geschützt und es ist verboten, Tiere aus freier Natur zu vermarkten. „Für diese Arten benötigt man eine Vermarktungsgenehmigung und einen Herkunftsnachweis, die beweisen, dass die Tiere in menschlicher Obhut gezüchtet worden sind“, sagt der BNA-Experte Dr. Martin Singheiser.

Vorschriften für besonders geschützte Exoten

Wer ein besonders geschütztes Tier halten möchte, muss den legalen Erwerb nachweisen und den Exoten bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Von der Meldepflicht befreit sind nur Tiere für die die Bundesartenschutzverordnung eine Ausnahme macht. Der Käufer muss vom Zooladen oder vom Züchter immer einen Herkunftsnachweis  bekommen, weil dieser Nachweis auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Der Nachweis enthält auch Angaben über den Züchter.

Laut deutschem Tierschutzgesetz muss jeder Tierhalter sachkundig sein und das Heimtier artgemäß halten, pflegen und ernähren. Außerdem gibt es für viele Vögel, Fische und Terrarien-Tiere Vorschriften zur Mindestgröße bei der Unterbringung. Für bestimmte Exoten sind in einigen Bundesländern Sachkundenachweise für Gift- und Gefahrtiere nötig. Text: Marion Friedl / Foto: Gerald Förtsch

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Ich heiße Marion Friedl und bin Tierpsychologin und Journalistin. Mehr Infos gibt es übrigens auf der Seite: Über mich.

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